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In dem Zeitraum von Anfang November des Jahres bis zum Ende April des Folgejahres übernehmen wir für Sie gerne gründlich und zuverlässig den Winterdienst, gemäß der jeweiligen Ortssatzung bzgl. der Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Parkplätzen und Flächen.
*** Private und auch gewerbliche Kunden sind uns gleichermaßen wichtig. ***
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